Anglerheim
Benutzung des Anglerheimes für Feiern ist erst nach der Freigabe durch die Stadt Ilmenau wieder möglich und ausschließlich Mitgliedern des Angel- und Kegelvereines gestattet.
Für die Nutzung ist eine Inventarnutzungspauschale, inklusive Verbrauchsmaterialien in Höhe von 50,00 Euro zu entrichten.
Die Übergabe und Abnahme wird grundsätzlich durch einen Anglerheimverantwortlichen durchgeführt der gleichzeitig für die Abrechnung verantwortlich ist.
Der Nutzer übergibt die Räumlichkeiten grundsätzlich in gereinigtem Zustand, einschließlich Toiletten.
Die Tischordnung ist wiederherzustellen. Bei Beschädigungen oder Verlust des Inventars ist der Nutzer für den Ersatz des Schadens verantwortlich.
Ruhende Mitgliedschaft
Die ruhende Mitgliedschaft kann für die Dauer von 3 Jahren schriftlich beim Vorstand beantragt werden.
Während der Dauer der ruhenden Mitgliedschaft hat das Vereinsmitglied keine Rechte und Pflichten gegenüber dem Verein.
Nach Ablauf von 3 Jahren muss bei Wiederaufnahme in den Verein die Aufnahmegebühr neu entrichtet werden.
Arbeitsstunden
Im Jahr 2024 müssen von den Vereinsmitgliedern 10 Arbeitsstunden geleistet werden. Davon ausgenommen sind Mitglieder ab dem 65. Lebensjahr. Jugendliche im Alter von 14 - 17 Jahren haben 8 Arbeitsstunden zu leisten. Es ist wünschenswert, dass die Mitglieder, die keine Pflichtstunden leisten müssen, einen Beitrag für den Verein entsprechend ihrer Möglichkeiten leisten.
Für jede nicht geleistete Arbeitsstunde sind 15,00 Euro zu bezahlen.
Neue Fangkarten werden nur nach Begleichung der Stunden und der Abrechnung der alten Fangkarten ausgegeben. Für alle geleisteten Stunden gilt die vorherige Abstimmung mit dem Gewässerwart und dem Angelheimverantwortlichen.