BEITRÄGE UND GEBÜHREN

Gebühren

Gebühren und Beiträge des Langewiesener Sportfischer 1955 e.V. für das Jahr 2024.
Im Folgenden findet Ihr unsere Gebührenstruktur. 
Bei Fragen könnt Ihr uns gern per e-Mail kontaktieren. 
Aufnahmegebühr für neue Mitglieder:
Die Aufnahmegebühr für Erwachsene beträgt 180,00 €. Für Jugendliche wird keine
Aufnahmegebühr erhoben. Das erste Jahr gilt als Probejahr, das heißt, bei ernsten Verstößen
gegen die Satzung, das Fischereigesetz oder den Vereinsfrieden kann die Mitgliedschaft beendet
werden ohne dass der Aufnahmebeitrag zurückbezahlt wird.            
Der Stichtag für die Zugehörigkeit zu einer Altersgruppe ist jeweils der 31.3. eines Kalenderjahres.

Gastangelkarten
Für die Vereinsteiche können unter folgenden Bedingungen Gastangelkarten erworben werden,
  •  Der Gastangler ist im Besitz eines gültigen Fischereischeines.
  •  Die Tageskarte für den Gastangler ist ausschließlich vom Vereinsmitglied zu erwerben und kostet 20,00 € für 24 Stunden 
  • Es darf nur mit einem Vereinsmitglied geangelt werden. Ansonsten gelten   die Angelbedingungen für Vereinsmitglieder.        

Die Beiträge sind 
bis spätestens 28.02.2024 auf das Konto
der Langewiesener Sportfischer 1955 e.V. zu überweisen!!!
Verwendungszweck: Jahresbeitrag 2024


Anglerheim

Benutzung des Anglerheimes für Feiern ist erst nach der Freigabe durch die Stadt Ilmenau wieder möglich und ausschließlich Mitgliedern des Angel- und Kegelvereines gestattet.
Für die Nutzung ist eine Inventarnutzungspauschale, inklusive Verbrauchsmaterialien in Höhe von 50,00 Euro zu entrichten.

Die Übergabe und Abnahme wird grundsätzlich durch einen Anglerheimverantwortlichen durchgeführt der gleichzeitig für die Abrechnung verantwortlich ist.

Der Nutzer übergibt die Räumlichkeiten grundsätzlich in gereinigtem Zustand, einschließlich Toiletten.
Die Tischordnung ist wiederherzustellen. Bei Beschädigungen oder Verlust des Inventars ist der Nutzer für den Ersatz des Schadens verantwortlich.

Ruhende Mitgliedschaft

Die ruhende Mitgliedschaft kann für die Dauer von 3 Jahren schriftlich beim Vorstand beantragt werden. 
Während der Dauer der ruhenden Mitgliedschaft hat das Vereinsmitglied keine Rechte und Pflichten gegenüber dem Verein. 
Nach Ablauf von 3 Jahren muss bei Wiederaufnahme in den Verein die Aufnahmegebühr neu entrichtet werden.

Arbeitsstunden
Im Jahr 2024 müssen von den Vereinsmitgliedern 10 Arbeitsstunden geleistet werden. Davon ausgenommen sind Mitglieder ab dem 65. Lebensjahr. Jugendliche im Alter von 14 - 17 Jahren haben 8 Arbeitsstunden zu leisten. Es ist wünschenswert, dass die Mitglieder, die keine Pflichtstunden leisten müssen, einen Beitrag für den Verein entsprechend ihrer Möglichkeiten leisten. 
Für jede nicht geleistete Arbeitsstunde sind 15,00 Euro zu bezahlen.
Neue Fangkarten werden nur nach Begleichung der Stunden und der Abrechnung der alten Fangkarten ausgegeben. Für alle geleisteten Stunden gilt die vorherige Abstimmung mit dem Gewässerwart und dem Angelheimverantwortlichen.


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